Samstag, 28. August 2010

Stiftung

Soziale Zwecke sind noch heute der wichtigste Verwendungszweck für die Erträge einer gemeinnützigen Stiftung. Rund ein Drittel der deutschen Stiftungen unterstützen soziale Projekte, zwischen 15 und 20 Prozent entfallen auf die Förderung von Kunst und Kultur, knapp 15 Prozent fördern Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, rund 12 Prozent unterstützen Wissenschaft und Forschung und der Rest andere gemeinnützige Zwecke. Kritiker sehen in so mancher Stiftung vor allem ein Steuersparmodell.

Die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuerbefreiung erhält eine Stiftung durch Anerkennung durch eine Stiftungsaufsicht, die in Deutschland wie die Stiftungsgesetzgebung Ländersache sind. Die Stiftungen sind vor allem gehalten, ihr Kapital zu sichern; erst danach kommt die Ausschüttung zugunsten der von der Stiftung unterstützten Zwecke.
Konservative Vorschriften

Von den laufenden Erträgen aus Zinsen, Dividenden oder Einkünften müssen mindestens zwei Drittel für den Stiftungszweck ausgeschüttet werden, um die steuerlichen Privilegien nicht zu gefährden. Es gibt noch andere spezielle Regeln, die eine Stiftung in ihrem Handel einschränken. So darf sie, wenn sie ihre steuerlichen Vorteile behalten will, nicht innerhalb kurzer Zeit eine größere Zahl von Immobilien kaufen und verkaufen.

Gemeinnützige Stiftungen können nicht wie Immobilienhändler agieren. Angesichts tendenziell fallender Renditen auf die Kapitalanlagen geraten viele Stiftungen in die Gefahr, zugesagte Förderprogramme nicht mehr vollständig finanzieren zu können.

Die Aufsichtsbehörden denken häufig konservativ. Noch heute kommt es vor, dass eine Aufsicht die Nase rümpft, wenn eine Stiftung Geld in Hedge-Fonds oder Private-Equity-Fonds anlegen will, wobei der schlechte Ruf, den diese Fonds in Deutschland - nicht selten aus Unwissenheit - besitzen, ein Grund für die Vorbehalte der Aufsichtsbehörden sein mag. Lange Zeit durften Stiftungen ihr Kapital nur in sogenannten mündelsicheren Anlagen investieren, zum Beispiel in Hypotheken und Grundschulden.
Geschäft der Unabhängigen

Die meisten Stiftungen verwalten ihre Vermögen nicht selbst. Banken und unabhängige Vermögensverwalter bieten vor allem kleinen Stiftungen eine „Rundumbetreuung“ an, wobei unabhängige Vermögensverwalter angesichts einer minimalen Bürokratie und niedrigerer Kosten nach Angaben aus der Branche offenbar an Bedeutung gewinnen.

Auch sagt man ihnen nach, sie reagierten häufig schneller als eine Bank. Die meisten Stiftungen in Deutschland sind eher klein und kommen auf ein Stiftungskapital von höchstens ein oder zwei Millionen Euro. Hier ist die Vermögensverwaltung nicht allzu schwierig.
Geschäft der Spezialisten

Größere Stiftungen gehen häufig anders vor. Sie legen eine grobe Aufteilung ihres Kapitals auf verschiedene Anlageklassen fest und vergeben dann spezialisierte Mandate an Banken oder konzernunabhängige Vermögensverwalter, die jeweils einen Teil des Stiftungskapitals betreuen.

So sucht kaum eine Stiftung, die in Hedge-Fonds investieren will, selbst unter den rund 10.000 Hedge-Fonds in der Welt die attraktivsten Fonds aus. Sie wird einem auf Hedge-Fonds spezialisierten Finanzhaus oder Vermögensverwalter ein Mandat erteilen, worauf dieser Spezialist die geeignetsten Hedge-Fonds aussucht. Ähnlich verläuft es bei Anlagen in Private Equity (Beteiligungskapital). Ebenso überlassen Stiftungen, die in Aktien investieren wollen, Spezialisten die konkrete Auswahl von Einzelaktien oder Aktienfonds.
Kein generelles Modell

Ein typisches Anlagemodell deutscher Stiftungen existiert nicht. Dafür unterscheiden sie sich nicht nur zu sehr in ihrer Größe, sondern auch in ihren Ansprüchen an die Vermögensanlage. Generell gilt, dass viele große Stiftungen ihre Kapitalanlagen diversifizieren und es nicht schätzen, sich zu sehr auf einzelne Anlagen zu konzentrieren.

Generell gilt auch noch, dass die starke Betonung sogenannter alternativer Investments (Hedge-Fonds, Private Equity, Rohstoffe), die in den Vereinigten Staaten das sogenannte Yale-Modell kennzeichnet, von deutschen Stiftungen zumindest in seiner Radikalität nicht nachvollzogen wurde.
Unter Zinsdruck

Die Finanzkrise und die stark gesunkenen Renditen für deutsche Staatspapiere stellen eine Herausforderung auch für die Stiftungen dar. Es gibt große Stiftungen, die in ihren umfangreichen Beständen an Zinspapieren überhaupt keine Bundesanleihen halten, weil deren Mini-Renditen schlicht nicht mehr als konkurrenzfähig gelten.

In den vergangenen Jahren halfen sich viele Stiftungen mit Unternehmensanleihen, die zum Teil deutlich höhere Renditen brachten als Bundesanleihen. In der Zwischenzeit haben sich die Renditeunterschiede zwischen Bundesanleihen und Unternehmensanleihen deutlich reduziert. Mit Zinspapieren lässt sich nicht mehr viel Staat machen.

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